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Zulassungspflichtige Hänger brauchen eine Anhängerversicherung

Genauso wie Ihr Auto braucht auch Ihr Anhänger mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Nur zulassungsfreie Hänger sind über das Zugfahrzeug mitversichert und brauchen keine eigene Haft­pflicht (z.B. einachsige Kleinanhänger, Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren, Anhänger hinter Krafträdern). Wenn Sie Ihren Anhänger nur privat einsetzen, zahlen Sie deutlich weniger Versicherungsbeitrag als bei gewerblicher Nutzung.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab

Die Anhängerhaftpflicht ist kostengünstig, da Schäden im Zugbetrieb in der Regel von der Haft­pflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt werden. Für hochwertige Anhänger kann sich zusätzlich ein Kaskoschutz lohnen. Die Teilkasko ersetzt Schäden am Anhänger durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Hagel, Sturm und Blitzschlag.

Auch fest mit dem Hänger verbundenes Zubehör wie Reling, Reserve- oder Stützrad sind mitversichert. Die Vollkasko schützt zusätzlich, wenn Ihr Anhänger bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird, den Sie selbst verursacht haben.


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